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   VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15   

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VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15 (https://dejure.org/2016,20302)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06.07.2016 - 5 K 4456/15 (https://dejure.org/2016,20302)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 5 K 4456/15 (https://dejure.org/2016,20302)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Denn wegen des von den normgebenden Staatsvertragsparteien gewollten abschließenden Charakters der Befreiungsgründe nach § 4 Abs. 1 RBStV und insbesondere wegen des Vorhandenseins einer Auffangregelung für Härtefälle, in denen über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus bei vergleichbarer Bedürftigkeit und atypischer Konstellation gleichwohl vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann (§ 4 Abs. 6 RBStV), bedarf es einer solchen analogen Rechtsanwendung nicht (vgl. zur Vorgängernorm des § 6 RGebStV: BVerwG, Urteil vom 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.08.2012 - 16 E 1051/11 -, juris).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Angesichts dieses Normzwecks kann die gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialhilfe erhalten, weil sie deren Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen oder weil sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen, dem Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 RGebStV zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.06.2008 - 6 B 1.08 - juris; VG München, Urteil vom 13.02.2015 - M 6a K 14.2340 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09

    Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen Empfänger von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Einkommensberechnungen sollen von den Landesrundfunkanstalten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr vorgenommen werden (vgl. zur Vorgängervorschrift: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2009 - 2 S 507/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 16 E 537/14

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Außerdem lassen der Bezug von Wohngeld keinen sicheren Rückschluss auf eine etwa den Fällen des § 4 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 RBStV vergleichbare wirtschaftliche Lage zu, weil der Zuerkennung dieser Leistungen keine umfassende Bedürftigkeitsprüfung vorangeht (vgl. zum Vorstehenden: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2015 - 16 E 537/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 16 E 1051/11

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Denn wegen des von den normgebenden Staatsvertragsparteien gewollten abschließenden Charakters der Befreiungsgründe nach § 4 Abs. 1 RBStV und insbesondere wegen des Vorhandenseins einer Auffangregelung für Härtefälle, in denen über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus bei vergleichbarer Bedürftigkeit und atypischer Konstellation gleichwohl vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann (§ 4 Abs. 6 RBStV), bedarf es einer solchen analogen Rechtsanwendung nicht (vgl. zur Vorgängernorm des § 6 RGebStV: BVerwG, Urteil vom 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.08.2012 - 16 E 1051/11 -, juris).
  • VG Saarlouis, 10.07.2014 - 6 K 970/13

    Befreiung von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht aus sozialen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    18 Die Rechtsprechung geht bisher einheitlich davon aus, dass die Rundfunkanstalten die Vorlage eines behördlichen Ablehnungsbescheids verlangen dürfen, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen einer Befreiung tatsächlich vorliegen (so etwa VG Leipzig, Urteil vom 27.08.2014 - 1 K 655/13 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.07.2014 - 6 K 970/13 -, juris).
  • VG München, 13.02.2015 - M 6a K 14.2340

    Kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    Angesichts dieses Normzwecks kann die gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialhilfe erhalten, weil sie deren Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen oder weil sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen, dem Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 RGebStV zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.06.2008 - 6 B 1.08 - juris; VG München, Urteil vom 13.02.2015 - M 6a K 14.2340 -, juris).
  • VG Leipzig, 27.08.2014 - 1 K 655/13
    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15
    18 Die Rechtsprechung geht bisher einheitlich davon aus, dass die Rundfunkanstalten die Vorlage eines behördlichen Ablehnungsbescheids verlangen dürfen, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen einer Befreiung tatsächlich vorliegen (so etwa VG Leipzig, Urteil vom 27.08.2014 - 1 K 655/13 -, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.07.2014 - 6 K 970/13 -, juris).
  • VG Schleswig, 18.08.2016 - 4 A 59/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Wegen des von den normgebenden Staatsvertragsparteien gewollten abschließenden Charakters der Befreiungsgründe nach § 4 Abs. 1 RBStV und insbesondere wegen des Vorhandenseins einer Auffangregelung für Härtefälle, in denen über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus bei vergleichbarer Bedürftigkeit und atypischer Konstellation gleichwohl vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann (§ 4 Abs. 6 RBStV), bedarf es einer solchen analogen Rechtsanwendung nicht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.05.2015 - 16 E 537/14 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 06.07.2016 - 5 K 4456/15 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 14.12.2015 - 14 K 3864/13 - juris; VG Köln, Urt. v. 08.09.2015 - 17 K 4115/14 m.w.N; zur Vorgängernorm des § 6 RGebStV: BVerwG, Urt. v. 12.10.2011 - 6 C 34.10 - juris).

    Aus diesem Grund knüpfen sämtliche Befreiungstatbestände des bis zum 31.12.2012 geltenden § 6 Abs. 1 RGebStV an bestehende soziale Leistungen an, so dass insbesondere die bislang umfangreichen und schwierigen Berechnungen der Sozialbehörden und Rundfunkanstalten bei der Befreiung wegen geringen Einkommens entfallen sollten (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.01.2007 - 2 O 46/06 - n.v.; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; VG Leipzig, Urt. v. 27.08.2014 - 1 K 655/13 -, juris; VG des Saarlandes, Urt. v. 10.07.2014 - 6 K 970/13 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 06.07.2016 - 5 K 4456/15 - juris).

  • VG Sigmaringen, 01.02.2017 - 5 K 2704/15

    Rundfunkbeitrag für Vorführfahrzeuge eines Autohauses

    Die letztgenannte Vorschrift ist schon mit Blick auf ihren Normzweck der in § 4 Abs. 1 RBStV geregelten Befreiungstatbestände einer Analogie nicht ohne Weiteres zugänglich, da die dort gewollte Beschränkung der Befreiungsmöglichkeiten auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit nicht soll umgangen werden dürfen und da die Rundfunkanstalten gerade keine umfangreichen und schwierigen Sachprüfungen zu den Voraussetzungen sollen vornehmen müssen (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 06.07.2016 - 5 K 4456/15 -, Juris, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2017 - 2 S 2353/16 -, n.v., m.w.N.).
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